KI Sachverständiger für Betriebsrat / Personalrat
Euer Gremium soll über die Einführung oder Anwendung künstlicher Intelligenz entscheiden? Ob im Betriebsrat oder Personalrat – um sachkundig zu urteilen, müssen vielschichtige Aspekte angemessen eingeordnet werden. Benötigt Ihr dabei professionelle Hilfe?
Wenn KI auf Menschen trifft – meine Expertise für Euch!
Guten Tag! Ich bin Stephan Sander (46), KI-Sachverständiger und ehemaliger Betriebsrat.
Als gelernter Mechatronik-Ingenieur war es stets mein Anspruch, Technik sicher und dienlich für die Menschen zu gestalten. Diesen Grundsatz möchte ich nun mit Euch auf die Anwendung von künstlicher Intelligenz in Eurem Unternehmen übertragen. Dabei steht vor allem die Stärkung Eurer Urteilskompetenz im Fokus, um gemeinsam ein fundiertes „Räsonnement“ ziehen zu können.
Folgende Hilfe biete ich Euch an
Kostenlose Beratung
Schildert mir einfach und unverbindlich Euer Anliegen. Sicher kann ich Euch mit hilfreichen Informationen und Tipps weiterhelfen!
Seminar "Grundlagen der Beurteilung von KI"
In diesem spannendem und interaktivem Seminar vermittle ich Euch die notwendige Kompetenz, um KI umfassend und professionell zu beurteilen.
Individuelle Unterstützung als Sachverständiger gem. §80 BetrVG
Als Sachverständiger kläre ich Fachfragen, arbeite Stellungnahmen aus oder berate individuell gemäß Euren Wünschen.
KI-Sachverständiger: Gesetzlich verankert für den Betriebsrat
Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde 2021 die Erforderlichkeit von Sachverstand rechtlich verankert:
§ 80 Abs. 3 BetrVG ermöglicht die Hinzuziehung von Sachverständigen zur Beurteilung künstlicher Intelligenz – ohne aufwendige Begründung der Notwendigkeit!
Welche Möglichkeiten eröffnen sich damit für den Betriebsrat?
- KI-Systeme greifen in viele mitbestimmungspflichtige Bereiche ein – von der technischen Überwachung nach § 87 BetrVG über Arbeitsverfahren gemäß § 90 BetrVG bis zu Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG. Ein Sachverständiger hilft dabei alle Aspekte zu überschauen und proaktiv mitzugestalten.
- In Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen helfen fundierte Stellungnahmen zu einer deutlich stärkeren Verhandlungsposition und schaffen Rechtssicherheit – beispielsweise wenn Ihr eine Zustimmung verweigern müsst.
- Beschäftigte haben oft berechtigte Sorgen bezogen auf künstliche Intelligenz – von Arbeitsplatzverlust bis zu erhöhtem Leistungsdruck. Mit einer faktenbasierten Einschätzung eines Sachverständigen können Ängste durch belastbare Informationen genommen werden .
Worauf stützt sich mein KI Sachverstand?
Unabhängig & Lobbyfrei
Ich darf auf Eure Belange eingehen ohne Interessen von Politik, Wirtschaft, Gewerkschaften oder Verbänden vertreten zu müssen.
KI-Spezialist und Datenschützer
Neben vielen Weiterbildungen stützt sich meine formelle Qualifikation auf Zertifizierungen zum “Spezialist für KI-Programmierung” und zum “Datenschutzbeauftragten”.
Emphatisch & Sozial verankert
Als ehemaliger Betriebsratsvorsitzender kann ich mich besonders in persönliche und soziale Belange in Eurem Betrieb einfühlen.
Normungsexperte
Meine Mitarbeit als Experte im Normungsausschuss für künstliche Intelligenz bei der DIN hilft mir, fundierte Einschätzungen als Sachverständiger zu fällen.
Humanistische ethische Basis
Die Vermittlung menschenzentrierter KI-Ethik ist zentraler Bestandteil meiner Arbeit. Technologie muss den Menschen dienen.
Psychologische Beratung
Für die Bewertung von Interaktion zwischen Mensch und KI arbeite ich mit einer Psychologin für menschliches Verhalten zusammen.
Was kann ein KI-Sachverständiger für den Betriebsrat leisten?
Algorithmenbasierte Systeme durchdringen zunehmend betriebliche Abläufe – von der Personalauswahl über Leistungsbewertung bis hin zur Arbeitsorganisation. Fortschrittliche Applikationen lernen dabei aus Daten und leiten Entscheidungslogiken ab, die sich von herkömmlicher Software grundlegend unterscheiden. Eine Beurteilung dieser oft intransparente Wirkungsweise erfordert tieferes technologisches Verständnis. Hier setzt ein Sachverständiger an und analysiert Systeme systematisch entlang mehrerer Dimensionen:
Technische Funktionsanalyse
Wie funktioniert das technische System konkret? Wo sind die Systemgrenzen und Schnittstellen? Welche Daten werden wie verwendet? Nach welchen Kriterien trifft ein Algorithmus ggf. eine Entscheidung? Mit einer technischen Analyse wird die „Black Box“ durchleuchtet und komplexe Algorithmenlogik in verständliche Aussagen über Funktionsweise und konkrete Auswirkungen auf die Beschäftigten übersetzt.
Risikobewertung und Technologiefolgeabschätzung
Die europäische KI-Verordnung (AI Act) unterscheidet verschiedene Risikoklassen. Für die Arbeitswelt sind vor allem Hochrisiko-Systeme relevant, die etwa bei Personalentscheidungen, Leistungsbewertung oder Arbeitsverteilung zu Einsatz kommen. Aber auch andere Systemklassen bergen Risiken in sich, die im Gesetz zwar nicht adressiert, für die Mitbestimmung aber von großer Bedeutung sind. Diese zu identifizieren, Folgen abzuschätzen und Abhilfemaßnahmen aufzufinden liegt im besonderen Fokus eines Sachverständigen.
Datenschutzrechtliche Bewertung
Systeme künstlicher Intelligenz verarbeiten umfangreiche Datenmengen, häufig auch personenbezogene Beschäftigtendaten. Welche Daten fließen konkret in die Verarbeitung ein? Sind die Verarbeitungsvorgänge DSGVO-konform? Entstehen neue Überwachungsmöglichkeiten der Leistungs- und Verhaltenskontrolle? Können anonymisierte oder pseudonymisierte Daten mittels Mustererkennung auf den Ursprung zurückgeführt werden? Diese Fragen können durch Sachkunde als Datenschutzbeauftragter gelöst werden.
Ethische und soziale Folgenabschätzung
Technologie muss dem Menschen dienen – nicht umgekehrt. Bei der ethischen und sozialen Bewertung von algorithmischen Systemen steht die Auswirkung auf Beschäftigte im Mittelpunkt: Algorithmische Zielvorgaben können psychischen Druck erzeugen, automatisierte Entscheidungsprozesse schränken Handlungsspielräume ein und fehlerhafte Datengrundlagen führen zu diskriminierenden Auswahlverfahren. All die Aspekte bedürfen einer tiefgründigen Auseinandersetzung vom Sachverständigen mit KI-Ethik.
Welche Unterstützung gibt es für den Betriebsrat noch?
Neben der technisch-sozialen Analyse von Systemen künstlicher Intelligenz gibt es noch viele weitere Bereiche, in denen ich als Sachverständiger für den Betriebsrat behilflich sein kann. Dazu zählt zum Beispiel:
Klärung von Compliance Fragen
Die KI-Verordnung (AI-Act) ist eine Produktverordnung, d.h. die konkrete Ausgestaltung des allgemein gehaltenen Gesetzes erfolgt in sogenannten harmonisierten Normen. Hieran müssen sich Hersteller orientieren, um die rechtliche Konformität nachzuweisen. Als Mitglied in den entsprechenden Normungsausschüssen für künstliche Intelligenz kann ich Herstelleraussagen unter die Lupe nehmen und richtig einordnen.
Erstellung von Betriebsvereinbarungen
Ob eine allgemeine KI-Rahmenbetriebsvereinbarung oder eine Spezielle für ein bestimmtes System – durch entsprechende Detailtiefe kann ich bestehende Regelungen prüfen, korrigieren oder ergänzen. Bei der Neugestaltung orientiere ich mich an Eure bestehenden, angrenzenden Regelungen. Wichtige Punkte und sichere Formulierungen schlage ich vor und gestallte eine Regelung nach Euren Wünschen aus.
Unterstützung bei Verhandlungen
Bei Klärung aller Fragen und strittigen Punkte mit dem Arbeitgeber oder Hersteller stehe ich natürlich bei Seite. Im Extremfall natürlich auch vor der Einigungsstelle. Da es sich bei Systemen künstlicher Intelligenz jedoch um technische Objekte handelt, kann man fast immer faktenbasiert einen Konsens finden. Denn nicht selten profitiert auch der Arbeitgeber vom externen Sachverstand des Betriebsrates: Diskussionen werden sachlicher, eigene Unsicherheiten werden mit geklärt und ein fundierteres, gemeinsames Verständnis wird schneller erzielt.
FAQ
Sachverständige sind doch teuer!? Wieviel kostet denn ein Sachverständiger dem Betriebsrat?
Die Gesamtkosten richten sich natürlich nach dem Umfang der erbrachten Leistung. Diese kann zumeist durch Kalkulation der angefallenen Arbeitsstunden bemessen werden, deren Kosten sich am Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen (-> JVEG ) orientiert. Derzeit liegt der festgesetzte Stundensatz bei 136€/h.
Die Rechnung begleicht natürlich nicht der Betriebsrat, sondern der Arbeitgeber. Der Betriebsrat muss lediglich die erbrachte Leistung prüfen und ggf. das zur Verfügung gestellte Kontingent im Auge behalten.
Lohnt sich die Hinzuziehung von externem Sachverstand überhaupt?
In meiner aktiven Zeit als Betriebsrat habe ich die Hinzuziehung von externer Hilfe sparsam eingesetzt – meist zugunsten der Vermeidung von Eskalation oder Kosten für das Unternehmen. Dort wo aber darauf zurückgegriffen wurde, war es stets „Gold wert“. Nicht nur weil eine andere Perspektive aufgezeigt wird, sondern auch die Position des Betriesbrates deutlich gestärkt wurde.
Wenn also kein ausreichender interner Sachverstand im Gremium vorhanden ist und das Thema “ aber als wichtig und zukunftsbestimmend erkannt wurde, lohnt sich externe Hilfe in jedem Fall. Der „Return on Invest“ liegt hierbei insbesondere darin, viel Zeit für eigene Nachforschungen zu sparen, denn „die Beurteilung von KI Systemen bedarf viel Fachexpertise“ (Katharina Zweig).
Kann der Betriebsrat auch dauerhafte Unterstützung durch einen KI Sachverständigen erhalten?
Natürlich – das ist sogar der günstigste Weg. Der Sachverstand kann dann für jegliche Fragestellungen herangezogen werden. In dem Fall wird z.B. ein maximales monatliches Stundenkontingent mit dem Arbeitgeber ausgehandelt, dass nur bei Bedarf vom Betriebsrat angetastet wird. Dadurch erhält der Betriebsrat Flexibilität und der Arbeitgeber Kostenkontrolle.
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