Unabhängiger KI Sachverständiger gem. §80 BetrVG - fachkundige Begutachtung von Künstlicher Intelligenz durch den Betriebsrat
Euer Gremium soll über die Einführung oder Anwendung von KI entscheiden?
Als ehemaliger Betriebsrat und KI Sachverständiger unterstütze ich bei der sachgerechten Einordung vielschichtiger Aspekte.
KI-Sachverständiger: Gesetzlich verankert für den Betriebsrat
Mit dem Betriebsrätemodernisierungsgesetz wurde die Erforderlichkeit von Sachverstand rechtlich verankert: § 80 Abs. 3 BetrVG ermöglicht die Hinzuziehung von Sachverständigen zur Beurteilung künstlicher Intelligenz – ohne aufwendige Begründung der Notwendigkeit! Die Beweggründe dazu liegen auf der Hand :
- KI-Systeme greifen in viele mitbestimmungspflichtige Bereiche ein – von der technischen Überwachung nach § 87 BetrVG über Arbeitsverfahren gemäß § 90 BetrVG bis zu Auswahlrichtlinien nach § 95 BetrVG. Durch externe kompetente Unterstützung bleiben alle Aspekte überschaubar und können proaktiv mitgestaltet werden. In Verhandlungen über Betriebsvereinbarungen zu KI Systemen helfen fundierte Stellungnahmen zu einer deutlich stärkeren Verhandlungsposition und schaffen Rechtssicherheit.
- Oft haben die Beschäftigten berechtigte Sorgen, die von erhöhtem Leistungsdruck bis zum Arbeitsplatzverlust reichen. Mit einer faktenbasierten Einschätzung können Ängste durch belastbare Informationen genommen werden. Denn bei einem durchdachten Einsatz von KI bleiben Arbeitnehmer in der künftigen Arbeitswelt weiterhin das wertvollste Gut im Unternehmen.
Welche Fachkenntnis wird benötigt zur fundierten Begutachtung von KI?
Künstliche Intelligenz hat seine Wurzeln in diversen Wissenschaften. Neben den technischen Disziplinen wie Informatik, Mathematik oder Kybernetik tragen auch die Geisteswissenschaften der Psychologie und Philosophie zu den Grundlagen bei. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass zur Beurteilung der komplexen Materie ein breites Spektrum an Kenntnissen erforderlich ist.
Für Mitbestimmungsgremien sind vorwiegend drei Kompetenzfelder zur Beurteilung von KI Anwendungen abzudecken. Zunächst ist die Sache „Künstliche Intelligenz“ an sich als technisches Objekt zu bewerten. Dazu muss man die Technologie durchdringen um beispielsweise zu beurteilen:
- ob es sich normativ überhaupt um KI handelt
- wie das Sytem grundlegend funktioniert
- und was die Ergebnisse bewirken.
Fast ebenso breit ist die rechtliche Einordnung vorzunehmen. Im Kern sind dabei drei Gesetze zu beachten:
- die KI-Produktverordnung (KI-VO / AI-Act), die den technischen Rahmen steckt
- die DSGVO als Grundlage um den Beschäfigtendatenschutz zu wahren
- das Betriebsverfassungsgesetz zur Rechtfertigung der Mitbestimmung.
Entscheidend ist jedoch, die Auswirkungen richtig zu bewerten. KI Systeme haben immer einen Einfluß auf die betroffenen Menschen und Arbeitsorganisationen, weshalb ethisch-soziale Abwägungen helfen um:
- Wertigkeit der menschlichen Arbeit zu würdigen
- Solidarität, Fairness und Gerechtigkeit zu bewahren
- Unschädlichkeit für alle Mitarbeiter zu gewährleisten.
Wenn KI auf Menschen trifft – Dipl.-Ing. Stephan Sander (47)
Um also ein fundiertes „Räsonnement“ ziehen zu können, bedarf es also einiges an bereichsübergreifenden Kenntnissen. Als ehemaliger Betriebsratsvorsitzender und gelernter Mechatronik Ingenieur habe ich tiefgründige Einblicke in die Bandbreite erlangt als:
- zertifizierter KI-Spezialist und KI-Ethiker
- zertifizierter Datenschutzbeauftragter
- Normungsspezialist für Konformität zur KI-VO (DIN/CEN/ISO)
- langjähriger Dipl.-Ing. der Automatisierungstechnik
Was kann ein KI-Sachverständiger für den Betriebsrat leisten?
Algorithmenbasierte Systeme durchdringen zunehmend betriebliche Abläufe – von der Personalauswahl über Leistungsbewertung bis hin zur Arbeitsorganisation. Fortschrittliche Applikationen lernen dabei aus Daten und leiten Entscheidungslogiken ab, die sich von herkömmlicher Software grundlegend unterscheiden. Eine Beurteilung dieser oft intransparente Wirkungsweise erfordert tieferes technologisches Verständnis. Hier setzt ein Sachverständiger an und analysiert Systeme systematisch entlang mehrerer Dimensionen:
Technische Funktionsanalyse
Wie funktioniert das technische System konkret? Wo sind die Systemgrenzen und Schnittstellen? Welche Daten werden wie verwendet? Nach welchen Kriterien trifft ein Algorithmus ggf. eine Entscheidung? Mit einer technischen Analyse wird die „Black Box“ durchleuchtet und komplexe Algorithmenlogik in verständliche Aussagen über Funktionsweise und konkrete Auswirkungen auf die Beschäftigten übersetzt.
Risikobewertung und Technologiefolgeabschätzung
Die europäische KI-Verordnung (AI Act) unterscheidet verschiedene Risikoklassen. Für die Arbeitswelt sind vor allem Hochrisiko-Systeme relevant, die etwa bei Personalentscheidungen, Leistungsbewertung oder Arbeitsverteilung zu Einsatz kommen. Aber auch andere Systemklassen bergen Risiken in sich, die im Gesetz zwar nicht adressiert, für die Mitbestimmung aber von großer Bedeutung sind. Diese zu identifizieren, Folgen abzuschätzen und Abhilfemaßnahmen aufzufinden liegt im besonderen Fokus eines Sachverständigen.
Datenschutzrechtliche Bewertung
Systeme künstlicher Intelligenz verarbeiten umfangreiche Datenmengen, häufig auch personenbezogene Beschäftigtendaten. Welche Daten fließen konkret in die Verarbeitung ein? Sind die Verarbeitungsvorgänge DSGVO-konform? Entstehen neue Überwachungsmöglichkeiten der Leistungs- und Verhaltenskontrolle? Können anonymisierte oder pseudonymisierte Daten mittels Mustererkennung auf den Ursprung zurückgeführt werden? Diese Fragen können durch Sachkunde als Datenschutzbeauftragter gelöst werden.
Ethische und soziale Folgenabschätzung
Technologie muss dem Menschen dienen – nicht umgekehrt. Bei der ethischen und sozialen Bewertung von algorithmischen Systemen steht die Auswirkung auf Beschäftigte im Mittelpunkt: Algorithmische Zielvorgaben können psychischen Druck erzeugen, automatisierte Entscheidungsprozesse schränken Handlungsspielräume ein und fehlerhafte Datengrundlagen führen zu diskriminierenden Auswahlverfahren. All die Aspekte bedürfen einer tiefgründigen Auseinandersetzung vom Sachverständigen mit KI-Ethik.
Folgende Hilfe biete ich Euch an
Kostenlose Beratung
Schildert mir einfach und unverbindlich Euer Anliegen. Sicher kann ich Euch mit hilfreichen Informationen und Tipps weiterhelfen!
Seminar „Grundlagen der Beurteilung von KI“
In diesem spannendem und interaktivem Seminar vermittle ich Euch die notwendige Kompetenz, um KI umfassend und professionell zu beurteilen.
Individuelle Unterstützung
als Sachverständiger
gem. §80 BetrVG
Als Sachverständiger kläre ich Fachfragen, arbeite Stellungnahmen aus oder berate individuell gemäß Euren Wünschen.
Welche Unterstützung gibt es für den Betriebsrat noch?
Neben der technisch-sozialen Analyse von Systemen künstlicher Intelligenz gibt es noch viele weitere Bereiche, in denen ich als Sachverständiger für den Betriebsrat behilflich sein kann. Dazu zählt zum Beispiel:
Klärung von Compliance Fragen
Die KI-Verordnung (AI-Act) ist eine Produktverordnung, d.h. die konkrete Ausgestaltung des allgemein gehaltenen Gesetzes erfolgt in sogenannten harmonisierten Normen. Hieran müssen sich Hersteller orientieren, um die rechtliche Konformität nachzuweisen. Als Mitglied in den entsprechenden Normungsausschüssen für künstliche Intelligenz kann ich Herstelleraussagen unter die Lupe nehmen und richtig einordnen.
Erstellung von Betriebsvereinbarungen
Ob eine allgemeine KI-Rahmenbetriebsvereinbarung oder eine Spezielle für ein bestimmtes System – durch entsprechende Detailtiefe kann ich bestehende Regelungen prüfen, korrigieren oder ergänzen. Bei der Neugestaltung orientiere ich mich an Eure bestehenden, angrenzenden Regelungen. Wichtige Punkte und sichere Formulierungen schlage ich vor und gestallte eine Regelung nach Euren Wünschen aus.
Unterstützung bei Verhandlungen
Bei Klärung aller Fragen und strittigen Punkte mit dem Arbeitgeber oder Hersteller stehe ich natürlich bei Seite. Im Extremfall natürlich auch vor der Einigungsstelle. Da es sich bei Systemen künstlicher Intelligenz jedoch um technische Objekte handelt, kann man fast immer faktenbasiert einen Konsens finden. Denn nicht selten profitiert auch der Arbeitgeber vom externen Sachverstand des Betriebsrates: Diskussionen werden sachlicher, eigene Unsicherheiten werden mit geklärt und ein fundierteres, gemeinsames Verständnis wird schneller erzielt.
FAQ
Sachverständige sind doch teuer!? Wieviel kostet denn ein Sachverständiger dem Betriebsrat?
Externer Sachverstand muss nicht teuer sein, den es handelt sich nicht dabei nicht um eine Beraterleistung oder die Hinzuziehung eines Juristen. Die Gesamtkosten richten sich nämlich nach dem Umfang der erbrachten Leistung. Diese kann zumeist durch Kalkulation der angefallenen Arbeitsstunden bemessen werden, deren Kosten sich am Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen (-> JVEG ) orientiert. Derzeit liegt der festgesetzte Stundensatz bei verhältnismäßig moderaten 136€/h.
Die Rechnung begleicht natürlich nicht der Betriebsrat, sondern der Arbeitgeber. Der Betriebsrat muss lediglich die erbrachte Leistung prüfen und ggf. das zur Verfügung gestellte Kontingent im Auge behalten.
Lohnt sich die Hinzuziehung von externem Sachverstand überhaupt?
In meiner aktiven Zeit als Betriebsrat habe ich die Hinzuziehung von externer Hilfe bedacht eingesetzt. Kosten und unnötige Eskalation müssen dabei nämlich stets mit abgewogen werden. Aber die kompetente Hilfe hat sich immer bezahlt gemacht – auch weil der Arbeitgeber mit profitiert. Gerade bei technischen Themen wie Künstliche Intelligenz, wo in vielen Unternehmen noch Kompetenzlücken bestehen. Eine externe Perspektive stärkt also nicht nur die Position des Betriebsrates deutlich sondern hilft beiden Seiten.
Wenn also kein ausreichender interner Sachverstand im Gremium vorhanden ist, die Thematik aber als wichtig und zukunftsbestimmend erkannt wurde, lohnt sich externe Hilfe in jedem Fall. Der „Return on Invest“ liegt hierbei insbesondere darin, viel Zeit für eigene Nachforschungen zu sparen, denn „die Beurteilung von KI Systemen bedarf viel Fachexpertise“ (Katharina Zweig).
Kann der Betriebsrat auch dauerhafte Unterstützung durch einen KI Sachverständigen erhalten?
Natürlich – das ist sogar der günstigste Weg. Der Sachverstand kann dann für jegliche Fragestellungen herangezogen werden. In dem Fall wird z.B. ein maximales monatliches Stundenkontingent mit dem Arbeitgeber ausgehandelt, dass nur bei Bedarf vom Betriebsrat angetastet wird. Dadurch erhält der Betriebsrat Flexibilität und der Arbeitgeber Kostenkontrolle.
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