Sachverständiger gem. §80 BetrVG
Wozu brauchen Sie einen KI-Sachverständigen?
Fast unscheinbar erhält künstliche Intelligenz Einzug in die Arbeitswelt. “Zunehmend komplexer” werde diese auch für Betriebsräte, wie es in der Begründung zum Betriebsrätemodernisierungsgesetz nachzulesen ist. Dort heißt es weiter: „Betriebsräte müssen in der Lage sein, komplexe informationstechnische Zusammenhänge zu verstehen, zu bewerten und mitzugestalten und dabei zugleich allgemeine Belange … berücksichtigen.“ Dies ist eine schwierige Aufgabe, wenn man bedenkt, dass noch viele KI-Thematiken ungeklärt scheinen.
Global herrscht ein breiter Diskurs über die gesamtgesellschaftliche Richtung, die mit KI eingeschlagen werden soll. So ging beispielsweise der Verabschiedung der KI-Verordnung (KI-VO bzw. AI-Act) eine breite, kontroverse Debatte voraus. Es entstand ein Kompromiss, allerdings ohne grundlegende Sachverhalte aus vorausgegangenen ethischen Überlegungen abschließend zu regeln. Vieles bleibt selbst für Fachkundige unklar und undurchschaubar.
Vor diesem Hintergrund wird die Ausnahmeregelung in § 80 Abs. 3 S. 2 und 3 BetrVG (Betriebsverfassungsgesetz) nachvollziehbar. Angesichts der Schwierigkeit, KI zu beurteilen, erachtet das Gesetz die Hinzuziehung eines Sachverständigen durch den Betriebsrat als Notwendigkeit.


Was muss ein KI-Sachverständiger zuerst vermitteln?
Trotz intensiver Auseinandersetzung mit künstlicher Intelligenz bleiben auch für mich viele Aspekte fragwürdig. Für Betriebsräte ist es daher nicht zielführend, dass sie „komplexe informationstechnische Zusammenhänge“ nachvollziehen müssen. Vielmehr ist es wichtig, ein grundlegendes Urteilsvermögen im Umgang mit KI zu entwickeln.
Diese Urteils-Kompetenz erlernt man durch Verständnis der essenziellen technischen und ethischen Gesichtspunkte. Mit der Vermittlung dieser Grundlagen beginne ich meine Arbeit für Sie. Idealerweise erfolgt dies im Rahmen eines Workshops oder Seminars für alle Interessierten Ihres Gremiums. Die Inhalte passe ich dabei individuell an Ihren Wissensstand an. Durch diesen Schritt gestaltet sich die gemeinsame Klärung von spezifischen Detailfragen im Anschluss wesentlich einfacher. Ob diese den Inhalt einer Betriebsvereinbarung oder Befürchtungen bezüglich des Wegfalls von Arbeitsplätzen durch KI betreffen – ausgestattet mit der richtigen Kompetenz können Sie Ihrem Arbeitgeber jederzeit auf Augenhöhe begegnen.
Wobei kann ich Ihnen konkret helfen?
Das “Praxishandbuch künstliche Intelligenz” von Lothar Schröder / Petra Höfers weist sehr viele Fragen und Handlungsempfehlungen für Interessensvertretungen aus. Durch mein technisches Fachwissen sowie die Mitarbeit bei der Normung von “vertrauenswürdiger KI” , kann ich die passenden Antworten für Sie qualifizieren. Meine ausgedehnte Erfahrungen mit Risikobeurteilungen von Maschinen setze ich für Sie ein, um Ihre KI-Applikationen bezüglich Folgen und Risiken zu klassifizieren. Als zertifizierter Projektleiter kann ich darüber hinaus auch bei der Implementierung einer prozessorientierten Regelung helfen. Meine Arbeit für Sie umfasst somit:
- Ausgestaltung von Betriebsvereinbarungen
- Einführung eines prozessorientierten Verfahrens zur Beurteilung von KI-Applikationen
- Audit von Systemen mit künstlicher Intelligenz
- Klärung von Fachfragen mit den Herstellern bzw. dem Arbeitgebern
- “Übersetzen der technischen Details” und Fokussierung der relevanten Sachverhalte für Sie als Interessensvertretung
- Erstellung von Risikobeurteilungen konform zu der entstehenden CE-Normung aus der KI-Verordnung
- Technologiefolgeabschätzungen
- Unterstützung bei den Verhandlungen mit dem Arbeitgeber
- … und Hilfe bei jeder weiteren Aufgabe, die Ihnen durch KI entsteht …

Wie beauftragen Sie mich als KI-Sachverständigen?
In der Regel wissen Arbeitgeber, wie wichtig es ist, dass ein Betriebsrat gerade bei KI-Themen fachkundig mitdiskutieren kann. Dazu darf Ihr Arbeitgeber Ihnen auch proaktiv Sachkundige zur Unterstützung beistellen. In diesem Fall sollten Sie darauf achten, dass der Vorschlag des Arbeitgebers auch die notwendige Kompetenz mitbringt und Ihre Interessen und Motive auch gegen die Meinung des Arbeitgebers vertritt.